Beratung  

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2005-11-29
Source: OPP

Gedächtnisprotokoll

Für Geschädigte, aber auch für alle anderen Personen, die ZeugInnen eines Angriffs wurden, ist es ratsam, unabhängig voneinander ein schriftliches Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Es kann als Grundlage bei späteren Vernehmungen helfen.

»Das vergesse ich nie« – Diesen Gedanken haben viele Menschen, die direkt oder indirekt von einer rechten Gewalttat betroffen wurden. Es zeigt sich aber oft, dass die Erinnerung doch verblassen kann. Insbesondere kann es nach ein, zwei oder drei Jahren schwer sein, zwischen der tatsächlichen eigenen Wahrnehmung in jenem Augenblick und später Gehörtem, Erfahrenen oder Geschlussfolgerten zu unterscheiden.

ZeugInnenaussagen sind die wichtigsten Beweismittel in einem Strafverfahren. Allein deshalb ist es wichtig, an diesem Punkt besonders sorgfältig zu sein. Kann vor einer Vernehmung eine zuvor angefertigte schriftliche Gedächtnisstütze gelesen werden, ist es viel einfacher, die richtigen Worte zu finden und sich durch möglicherweise zahlreiche kleinteilige Fragen nicht aus der Ruhe bringen zu lassen. Im Falle eines zwei Jahre später stattfindenden Gerichtsprozesses – solche langen Zeiträume zwischen Tat und Prozess kommen durchaus vor – hilft das Gedächtnisprotokoll, sich des Ablaufs zu vergewissern und sich Details einzuprägen.

Das Gedächtnisprotokoll sollte möglichst jedes Detail der eigenen Wahrnehmung des Vorfalls enthalten. Dinge und Vorgänge, die nebensächlich erscheinen, gehören auch in ein Gedächtnisprotokoll, denn sie können die Glaubwürdigkeit der Gesamtdarstellung erhöhen. Kleidung, getragene politische Symbole oder rechte Äußerungen bedeutsame Hinweise auf eine rechte Tatmotivation sein.

Ein Gedächtnisprotokoll sollte zumindest folgende Angaben enthalten:

  • Ort, Datum und Uhrzeit des Angriffs
  • Zeitlicher Verlauf der Eskalation: Wann begann der erste Kontakt mit den TäterInnen? Wer hat wann was getan?
  • Räumlicher Verlauf der Eskalation: Von wo kamen die TäterInnen? Wie waren sie beim Angriff positioniert? Von wo kamen Tritte oder Schläge? Welche Schläge oder Tritte können welchen AngreiferInnen zugeordnet werden?
  • Was sagten die AngreiferInnen genau?
  • Die AngreiferInnen: Kleidung, Schuhe, Haarfarbe, Größe, Tätowierungen, Alter, Waffen, Aufnäher, Auffälligkeiten der Sprache, Alkoholisierung
  • Mögliche ZeugInnen

Weiterführende Dokumente

Straftatbestände

(OPP)

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