Source: OPP
Ausgrenzung erschwert die Bewältigung von Gewalttaten
Aufgrund ihrer sozialen und rechtlichen Stellung am Rande der Gesellschaft haben Flüchtlinge nur eingeschränkte Möglichkeiten, sich gegen rechte Angriffe zur Wehr zu setzen und die psychologischen Folgen zu bearbeiten.
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Ärztliche Versorgung
Die medizinische Versorgung von Asylsuchenden ist durch das Sozialhilfegesetz geregelt. In der Praxis werden Kostenübernahmen für notwendige Behandlungen oft abgelehnt. Wer ohne gültigen Aufenthaltsstatus Opfer rassistischer Gewalt wird, hat zunächst keinen regulären Zugang zu medizinischer Versorgung.
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Hilfe bei Sprachbarrieren
Bei ZeugInnenvernehmungen und Gerichtsprozessen, wichtigen Behördengängen und bei medizinischer Behandlung sollten Menschen, die nicht perfekt Deutsch sprechen, die Unterstützung von DolmetscherInnen suchen. Sie haben häufig ein Anrecht auf Übersetzung.
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Eingeschränkte Bewegungsfreiheit
AsylantragstellerInnen dürfen aufgrund der sogenannten Residenzpflicht den ihnen zugewiesenen Landkreis nur mit einem »Urlaubsschein« verlassen. Opfer rassistischer Gewalt werden so in ihrem Zugang zu Therapieeinrichtungen und der Möglichkeit, den TäterInnen aus dem Weg zu gehen, eingeschränkt.

