Abschiebungshaft: Fesselung weiter erlaubt
»Sie fesseln deine Beine, deine Arme und deinen Bauch. Die Gurte werden angezogen, sodass du deine Arme und Beine nicht mehr fühlst. Manchmal kontrolliert eine Schwester, ob die Gurte noch fest genug sind. Du bleibst in dieser Position für vier Stunden und dann kommen sie und fesseln dich erneut, nun aber mit dem Gesicht nach oben.« So beschrieb das Au-pair-Mädchen Alice K. seinen Aufenthalt in der Beruhigungszelle der Abschiebungshaftanstalt Eisenhüttenstadt im Herbst 2003. Die Kenianerin klagte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder).
Source: Flüchtlingsrat Brandenburg
An der Verhandlung nahm sie nicht teil. Sie wurde bereits abgeschoben. Im Oktober 2007 stellte das Gericht fest, dass ihre Menschenwürde nicht verletzt worden sei. Die Fesselungen könnten, so das Gericht, als »unmittelbarer Zwang gegenüber Abschiebungshäftlingen« angesehen werden, und der ist durch ein Landesgesetz erlaubt. Die Umsetzung müsse nicht näher geregelt werden. Für die Durchführung der Fesselungen interessierte sich dagegen der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Nach einer Inspektion im Jahr 2000 rügte der Ausschuss, dass Abschiebungshäftlinge an im Boden eingelassenen Eisenringen festgeschnallt wurden. Die Vorrichtungen wurden daraufhin entfernt.
(OPP)


