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Antidiskriminierung

Antidiskriminierung
Source: Stefan Gloede

Beratung Betroffener rassistischer Diskriminierung

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CHRONOLOGIE

Haskenkreuz an Dönerimbiss. Quelle: de.indymedia.org

Rechte Gewalt in Brandenburg


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06.03.2010  » Zossen / Teltow-Fläming
Zossen In der Nacht wurden mehrere Gebäude mit Hakenkreuzen beschmiert und an einem Geschäft eine Morddrohung gegen ein Mitglied der Bürgerinitiative »Zossen zeigt Gesicht« hinterlassen. Es ist die zweite Morddrohung gegen einen Aktiven der Bürgerinitiative innerhalb von sechs Monaten.  (Quelle: OPP)
20.02.2010  » Potsdam / Potsdam
Potsdam Ein 34-jähriger Kameruner wurde auf dem Potsdamer Hauptbahnhof von einem 31-jährigen Betrunkenen rassistisch beschimpft und unter dem Ruf »Ich steche dich ab!« mit einem Messer bedroht.  (Quelle: dpa, 25.02.2010; Polizei)
20.02.2010  » Cottbus / Cottbus
Cottbus Eine 17-Jährige wurde im Stadtzentrum von zwei jungen Männern im Alter von 18 und 20 Jahren geschlagen und getreten. Dabei wurde die linksorientierte junge Frau am Knie verletzt. Die Täter sind der Polizei als rechtsorientiert bekannt.  (Quelle: Maz, 22.2.2010; PNN 23.2.2010)
18.02.2010  » Drebkau / Spree-Neiße
Drebkau Unbekannte warfen gegen 2 Uhr mit einem Fahrradständer die Scheibe eines Asia-Marktes ein und zündeten das Geschäft an. Das Geschäft brannte komplett aus. Die Polizei schließt eine politische Motivation nicht aus.  (Quelle: LR, 18.12.10; OPP)
15.02.2010  » Cottbus / Cottbus
Cottbus Ein junger Mann wurde am späten Abend aus einer größeren Gruppe heraus angegriffen. Die Täter schlugen mit Flaschen auf ihn ein und traten ihn, bis er zu Boden ging. Dort liegend wurde er weiter geschlagen, getreten und mit Flaschen beworfen.  (Quelle: LR, 18.12.10; OPP)
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2009-04-09

Wichtiges Urteil: Beleidigung als »Neger« ist fremdenfeindlich

Am Mittwoch, den 1. April, sprach das Landgericht Neuruppin den 30-jährigen Daniel B. schuldig, am 31. März 2007 einen kamerunischen Asylbewerber in Prenzlau beleidigt und angegriffen zu haben. Das Gericht hob den Freispruch des Amtsgerichts Prenzlau auf, das nach eigenem Bekunden nicht erkennen konnte, ob die Aussage des Angeklagten oder die des Opfers glaubwürdiger sei.

Im Gegensatz zur Entscheidung des Amtsgerichts, das sich ein Jahr zuvor mit dem Angriff befasst hatte, hielt das Landgericht die Aussage des Opfers für absolut glaubwürdig. Der Kameruner schilderte, wie er von Daniel B. mehrfach als »Neger« beleidigt, geschlagen und getreten worden war. Die Einlassung des Angeklagten dagegen hielt der Richter für eine »reine Märchenstunde «. Dieser hatte behauptet, der Asylbewerber habe ihn als »Nazi« beschimpft und sei auf ihn losgegangen.

Daniel B. wurde für die Körperverletzung mit sechs Monaten Freiheitsstrafe und für die Beleidigungen mit 40 Tagessätzen bestraft.

Beachtenswert ist die Entscheidung des Gerichts, die Beleidigungen »Neger« als fremdenfeindlich und herabwürdigend einzustufen. Obwohl immer wieder auf den beleidigenden Charakter und die koloniale Herkunft des Begriffs verwiesen wird, waren Ermittlungsbehörden und Gerichte nicht immer bereit, diese Beschimpfung als rassistisch zu bewerten und als Beleidigung zu verfolgen.

Der Geschädigte zeigte sich erleichtert über die Korrektur des Urteils.

Nachtrag 4. Februar 2010: Das Urteil des Neuruppiner Landgerichts (Aktenzeichen 24 Ns 6/09) ist mittlerweile rechtskräftig.

(OPP)

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