Opferperspektive  

KONTAKT

Opferperspektive e.V.

Rudolf-Breitscheid-Straße 164, 14482 Potsdam

Telefon 0331 8170000

Telefax 0331 8170001

info(at)opferperspektive.de

CHRONOLOGIE

Hakenkreuz an Dönerimbiss. Quelle: de.indymedia.org

Rechte Gewalt in Brandenburg


latest 5 items
01.05.2008  » Potsdam / Potsdam
Pirschheide Auf einer Tankstelle wurden Jugendliche von Rechten als »Scheiß Punker« beschimpft und verfolgt. Etwas später griffen etwa 40 Personen die Jugendlichen an, wobei sie rechtsextreme Parolen riefen. Die Jugendlichen versuchten, auf das Gelände einer Bootsanlegestelle zu fliehen, sechs von ihnen wurden jedoch geschlagen und verletzt. Die Täter flüchteten vor der eintreffenden Polizei, die einige der Angreifer festnehmen konnte.  (Quelle: OPP)
01.05.2008  » Potsdam / Potsdam
Potsdam Am »Herrentag« randalierte eine etwa 40-köpfigen Gruppe, die einheitlich bekleidet war, vor einem Dönerimbiss in der Innenstadt. Als ein Angestellter dies unterbinden wollte, wurde er rassistisch beschimpft, geschlagen und getreten. Weitere Mitarbeiter wurden mit Bierkrügen und Stühlen angegriffen, wobei fünf Personen verletzt wurden. Umstehende sollen die Schläger mit Rufen wie »Türken raus!« angeheizt haben. Zuvor hatte die Gruppe in Babelsberg Schilder migrantischer Geschäfte beschädigt und einen vermeintlichen Italiener angepöbelt.  (Quelle: OPP)
30.04.2008  » Potsdam / Potsdam
Potsdam Ein Afrodeutscher wurde vor seiner Wohnung im Schlaatz rassistisch beschimpft, geschlagen und getreten. Dabei wurde er verletzt. Der Täter konnten unerkannt fliehen, als Bewohner des Hauses eingriffen.  (Quelle: rbb, 02.05.2008)
25.04.2008  » Lübben (Spreewald) / Dahme-Spreewald
Lübben Eine Gruppe alternativer Jugendlicher wurde von mehreren Rechten auf ihre Teilnahme an einer Anti-Nazi-Demonstration angesprochen. Die Rechten verfolgten die Jugendlichen und griffen einzelne Personen aus der Gruppe an. Einige der Betroffenen mussten sich im Krankenhaus ambulant behandeln lassen.  (Quelle: OPP; LR, 28.04.2008)
19.04.2008  » Templin / Uckermark
Templin In der Nacht wurde ein Punker von zwei offensichtlich rechtsorientierten jungen Männern auf der Straße geschlagen. Zufällig anwesende Polizisten in Zivil griffen ein und nahmen die Angreifer fest.  (Quelle: IW, 22.04.2008; www.gegenrede.info)
more

LANGUAGES

print
2005-12-12

Satzung

Präambel

In Anbetracht der Gefahren, die rassistische und rechtsextreme Tendenzen in unserer Gesellschaft darstellen,

in Anbetracht insbesondere der Bedrohung, die von rassistisch und rechtsextrem motivierten Gewalttaten für Menschen ausländischer Herkunft und nicht-weißer Hautfarbe, für Angehörige weltanschaulicher und sexueller Minderheiten ausgeht,

begreifen die Mitglieder des Vereins Opferperspektive ihre Aufgabe in der Schaffung gesellschaftlicher Verhältnisse, in denen jeder Mensch, gleich welchen nationalen, ethnischen, religiösen, sexuell-orientierten oder weltanschaulichen Hintergrunds, frei und ohne Angst sich bewegen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann.

Die Mitglieder des Vereins Opferperspektive treten ein für die Achtung der Menschenrechte, für die Demokratisierung gesellschaftlicher Entscheidungsprozesse und für gewaltlose Konfliktbewältigung. Sie wenden sich gegen nationalistische, rassistische, militaristische und antidemokratische Tendenzen.

Die Verfolgung parteipolitischer Ziele ist ausgeschlossen.

§ 1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen »Opferperspektive«. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
  2. Sitz des Vereins ist Potsdam.

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Demokratie, indem er sich vor allem für einen Schutz von Minderheiten gegenüber rechtsextrem motivierter Gewalt engagiert. Der Verein wirkt im Bereich Kriminalprävention, bei der Hilfe für Opfer von Straftaten und unterstützt Personen, die angegriffen worden sind und infolge dessen auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Er fördert und unterstützt Maßnahmen im Bereich Bildung und Jugendhilfe.

§ 3 Tätigkeit

  1. Der Verein »Opferperspektive« macht sich zur Aufgabe, Opfer von rechtsextremer Gewalt zu unterstützen. Das beinhaltet
    1. die Organisierung einer direkten Unterstützung und Beratung, sowie eine Gewährleistung von längerfristigen Hilfeleistungen für Betroffene. Diese Hilfen können finanzieller, materieller, logistischer oder ideeller Natur sein. Finanzielle und materielle Hilfen können nur dann gewährt werden, wenn eine Bedürftigkeit im Sinne des § 53 Nr. 1 oder 2 Abgabenordnung (Mildtätige Zwecke) vorliegt.
    2. die Veröffentlichung rechtsextremer Taten und ihren Folgen für die Betroffenen.
  2. Das politische und soziale Umfeld der Opfer wird in die Unterstützung mit einbezogen,
    1. um damit eine gesellschaftliche Sensibilisierung gegenüber rechtsextremen Taten und Ideologemen zu erhöhen,
    2. um Lernprozesse auszulösen, deren Ergebnisse wiederum in kommunale Aktivitäten gegen Rechtsextremismus eingebracht werden können.
    3. Gleichzeitig sollen Entsolidarisierungsprozesse mit den Tätern und ihrem Umfeld gefördert worden.
  3. Weiterhin soll zum Aufgabenbereich des Vereins Opferperspektive gehören:
    1. eine Unterstützung von anderen Opferberatungsstellen,
    2. eine Beratungstätigkeit von Initiativen, Verbänden, Jugendeinrichtungen, kommunalen Entscheidungsträgern und zivilgesellschaftlichen Netzwerken,
    3. die Durchführung von Bildungsveranstaltungen, Seminaren und Projekttagen zu den Themenbereichen Demokratie, Rechtsextremismus, Rassismus, Gewalt und Toleranz,
    4. die Förderung sowie Mitgestaltung gesellschaftlicher Bedingungen zur umfassenden Förderung von Projekten und Initiativen der Kinder- und Jugendhilfe und -selbsthilfe,
    5. die Förderung und Unterstützung von Minderheiten und benachteiligten Menschengruppen.
  4. Der Schwerpunkt der Tätigkeit für die in Absatz 1 und 2 genannten Aufgaben soll im Land Brandenburg und im Land Berlin liegen. Für die in Absatz 3 benannten Aufgaben wird eine Tätigkeit auch außerhalb des Landes Brandenburg und des Landes Berlin angestrebt.

§ 4 Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten als solche keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.2000.

§ 6 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
  2. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird erworben mit Zugang eines Schreibens über die Mitgliedschaft.
  3. Die Mitgliedschaft endet
    1. mit dem Tod eines Mitgliedes,
    2. durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied,
    3. durch Ausschluß aus dem Verein.
  4. Ein Antrag auf Ausschluß eines oder mehrerer Mitglieder aus dem Verein ist bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinsinteressen möglich. Ein Antrag auf Ausschluss kann von jedem Mitglied unter Darlegung der Gründe schriftlich gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Mitgliederversammlung. Für einen Ausschluß ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich. Das oder die betroffene(n) Mitglied(er) sind vorher persönlich oder schriftlich zu hören.
  5. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft ruhen zu lassen.

§ 7 Fördermitgliedschaft

  1. Fördermitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, wenn sie einen erhöhten, durch die Mitgliederversammlung bestimmten Jahresbeitrag in das Vereinsvermögen einzahlen. Für den Erwerb der Fördermitgliedschaft gilt § 6 Absatz 2 bis 5 entsprechend.
  2. Fördermitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Rederecht, aber kein Antragsrecht, kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht.

§ 8 Ehrenmitgliedschaft

Natürliche Personen können Ehrenmitglieder werden, wenn sie sich um die Förderung des Vereins oder seiner Ziele in besonderer Weise verdient gemacht haben. Vorschläge über eine Ehrenmitgliedschaft unterbreitet der Vorstand und trägt dies dem/der Betreffenden an. Mit schriftlicher Annahme wird eine Ehrenmitgliedschaft wirksam.

§ 8a Arbeitsgruppen

  1. Mitglieder können sich in Arbeitsgruppen zusammenschließen.
  2. Jede Gruppe bestimmt selbst, welche Mitglieder zu ihr gehören. Eine Ablehnung ist durch die Gruppe zu begründen.
  3. Arbeitsgruppen haben auf der Mitgliederversammlung Rede- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht und kein aktives und passives Wahlrecht.

§ 9 Organe

Die Organe des Vereins sind:

  1. Der Vorstand
  2. Die Mitgliederversammlung

§ 10 Vorstand

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Personen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.
  3. Der Vorstand kann eine Person zur Erledigung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten als Geschäftsführer einsetzen. Dieser unterliegt der Weisung und Aufsicht des Vorstandes.
  4. Der Vorstand kann einen Beirat berufen, der den Vorstand und die Angestellten des Vereins berät und unterstützt.

§ 11 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom Vorstand unter Einhaltung einer Einladungsfrist durch persönliche Einladung mittels Brief oder E-Mail an die letzte dem Verein bekannt gegebene Adresse einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
  2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Bestätigung des Haushaltsplanes und der Projektberichte,
    2. Wahl des Vorstandes,
    3. Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
    4. Beschlüsse über Satzungsänderungen,
    5. Beschluss über Auflösung des Vereins.
  3. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder.
  4. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 20% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
  5. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils im Voraus fällig. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

§ 13 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das vorhandene Vermögen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft nach Maßgabe der in dieser Satzung festgelegten Zwecke und Aufgabenbereiche zu verwenden. Ein künftiger Beschluss über die Verwendung darf erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.

Festgestellt am 17.März 2000

Unterschriften: Anwesende der Gründungsversammlung

Änderungen am 19.4.2000 in: § 1 S.1

Änderungen am 3.2.2001 in: § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 4

Änderungen am 8.12.2005: in § 2 Satz 1, in § 3 Abs. 1 Ziffer 1, in der Bezeichnung von § 4 und dessen Sätze 1 und 2, in § 7 Abs. 1, von § 7 Abs. 1 durch Hinzufügung eines Satzes 2, von § 7 durch Hinzufügung eines Absatzes 2, in § 8 S. 1, durch Hinzufügung eines neuen § 8a Arbeitsgruppen, in § 10 Abs. 1 S. 1, in § 10 durch Hinzufügung eines neuen Abs. 4, in § 11 Abs 1 S. 1

(OPP)

print